Klasse C1(E) und C(E)
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Klasse C1
Kleiner Lastkraftwagenschein;
– Erlaubt das Führen von Fahrzeugen einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg.
– Fahrzeug ist maximal dafür ausgelegt 8 Personen exkl. Fahrer zu transportieren.
– Anhänger möglich bis 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltung: 5 Jahre befristet (weitere 5 Jahre nach erfolgreichen Eignungsuntersuchungen)
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: Klasse C1
Klasse C1E
Anhänger-Führerschein für die Klasse C1;
– (Sattel-)Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
– einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltung: 5 Jahre befristet (Verlängerung: 5 Jahre nach erfolgreichen Eignungsuntersuchungen)
Vorbesitz: Klasse C1
Beinhaltet Klasse: Klasse BE, Klasse C1E
Klasse C
Großer Lastkraftwagenschein;
– Erlaubt das Führen von Fahrzeugen einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
– Fahrzeug ist maximal dafür ausgelegt 8 Personen exkl. Fahrer zu transportieren.
– Anhänger möglich bis 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Geltung: 5 Jahre befristet (weitere 5 Jahre nach erfolgreichen Eignungsuntersuchungen)
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet Klasse: Klasse C1, Klasse C
Klasse CE
Anhänger-Führerschein für die Klasse C1;
– (Sattel-)Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Geltung: 5 Jahre befristet (Verlängerung: 5 Jahre nach erfolgreichen Eignungsuntersuchungen)
Vorbesitz: Klasse C
Beinhaltet Klasse: Klasse BE, Klasse C1E, Klasse CE
Anforderungen
Anmeldung für C1 – CE
- Kopie Personalausweis,
- Passfoto,
- Ärztliches Gutachten eines anerkannten Verkehrsmediziners
- Augenärztliches Gutachten eines anerkannten Verkehrsmediziners
- Erste-Hilfe-Kurs