Klasse B
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Autoführerschein
Jegliche Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (Fahrer nicht eingerechnet).
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kb nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre
Mindestalter (Ausnahmen): 17 Jahre bei begleitetem Fahren oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Beinhaltet Klasse: AM, L
Anforderungen
Autoführerschein (B):
- Kopie Personalausweis,
- Passfoto,
- Sehtest und
- Erste Hilfe Kurs
Begleitetes Fahren (BF17):
- Kopie Personalausweis,
- Passfoto,
- Sehtest,
- Erste Hilfe Kurs,
- Ausweiskopie Erziehungsberechtigten,
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson und
- Kopie Personalausweis der Begleitperson
Umschreibung einer Fahrerlaubnis:
- Ausweiskopie,
- Passfoto,
- Sehtest,
- Erste Hilfe Kurs,
- Gültiger ausländischer Führerschein und
- Beglaubigte Führerscheinübersetzung