Klasse AM und Mofa
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Klasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h und
– einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ und
– einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Mindestalter: 15 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: AM
Mofa Prüfbescheinigung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Trettkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf einer Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt.
Sitze für Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Führerschein-Klasse.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: Keine
Anforderungen
Anmeldung für AM und Mofa:
- Kopie Personalausweis,
- Passfoto,
- Sehtest und
- Erste Hilfe Kurs