Motorrad

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: A1

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: A2

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: siehe oben
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2, A

Klasse B196

Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.

Mindestalter: 25 Jahre,
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: mind. 5 Jahre, Vorbesitz der Klasse B
Beinhaltet Klasse: Keine bzw. Addierung der Schlüsselzahl B196

Anforderungen

Autoführerschein (A):

  • Kopie Personalausweis,
  • Passfoto,
  • Sehtest und
  • Erste Hilfe Kurs
 

Umschreibung einer Fahrerlaubnis:

  • Ausweiskopie,
  • Passfoto,
  • Sehtest,
  • Erste Hilfe Kurs,
  • Gültiger ausländischer Führerschein und
  • Beglaubigte Führerscheinübersetzung
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