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Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: A1
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: Nicht notwendig
Beinhaltet Klasse: A2
Klasse A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: siehe oben
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2, A
Klasse B196
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
Mindestalter: 25 Jahre,
Geltung: Ohne Befristung
Vorbesitz: mind. 5 Jahre, Vorbesitz der Klasse B
Beinhaltet Klasse: Keine bzw. Addierung der Schlüsselzahl B196
Anforderungen
Autoführerschein (A):
- Kopie Personalausweis,
- Passfoto,
- Sehtest und
- Erste Hilfe Kurs
Umschreibung einer Fahrerlaubnis:
- Ausweiskopie,
- Passfoto,
- Sehtest,
- Erste Hilfe Kurs,
- Gültiger ausländischer Führerschein und
- Beglaubigte Führerscheinübersetzung