Verkehrsübungsplatz

Unser Übungsplatz

Verkehrsübungsplatz in der Region Braunschweig für PKW, Motorräder oder auch mit PKW Anhänger
Du bist Fahranfänger und möchtest mit deinem privaten „Fahrlehrer“ und dem mitgebrachten Fahrzeug üben? Hier ist dein Platz für die ersten Fahrversuche unter realistischen Bedingungen. Unabhängig davon, ob deine Führerscheinprüfung kurz bevorsteht, deine letzte Autofahrt schon ein wenig her ist oder du dich noch etwas unsicher im Straßenverkehr fühlst: Auf dem Verkehrsübungsplatz Braunschweig/Volkmarode kannst du auf rund 20.000 m2 verschiedene Fahrsituationen ohne Hektik und abseits des Straßenverkehrs üben und das Auto ungestört kennenlernen.

Adresse

Trainiere deine Fertigkeiten auf dem Verkehrsübungsplatz in Braunschweig/Volkmarode
Berliner Heerstr.62
38104 Braunschweig/Volkmarode

Öffnungszeiten

Keine Voranmeldung nötig, einfach innerhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen!

01.10. – 30.04.
Freitag: 13 – 19 Uhr
Samstag & Sonn- und Feiertage 9 – 19 Uhr
Letzter Einlass: 18 Uhr
01.05. – 30.09.
Freitag: 13 – 20 Uhr
Samstag & Sonn- und Feiertag 9 – 20 Uhr
Letzter Einlass: 19 Uhr

Der Platz ist zu folgenden Zeiten geschlossen:

24. & 25.Dezember,
31. Dezember und 1. Januar.


Mietwagen

Ihr habt kein eigenes Auto?
Ihr habt keinen Schalt Wagen?
Kein Problem
Mit unserem Seat Arosa ohne Servolenkung, mit Schaltgetriebe und auch noch ein Benziner lernt ihr richtig Autofahren

Unser Mietwagen steht auf dem Verkehrsübungsplatz und ihr könnt euch den Wagen dort einfach mieten.

Selbstverständlich kann ihn nur jemand mieten der einen Führerschein besitzt.

Für Reservierung einfach melden unter 01756161613 oder auf gut Glück einfach vorbeikommen und schauen ob er grade frei ist.



Preise

60 Minuten = 15 €
Jede angefangene weitere Stunde = 15€
PKW Anhänger Verleih = 5€ a60min.
Fahrschüler der Fahrschule Mausehund bezahlen nur 10€ a60min. und können sich auch kostenlos den Pkw Anhänger ausleihen (Ausbildungsvertrag ist vorzuzeigen)

Bitte gültigen Personalausweis und Führerschein mitbringen

Mietwagen  20€ a 60 min.



Platzordnung/AGB

Mit Betreten, Befahren oder sonstiger Benutzung des Verkehrsübungsplatzes Braunschweig/Volkmarode der Fahrschule Mausehund (nachfolgend „Anlage“) wird diese Platzordnung der Verkehrsübungsplatz Braunschweig/Volkmarode der Fahrschule Mausehund (nachfolgend „Betreiber“) anerkannt und Vertragsbestandteil:

  1. Die Benutzung der Anlage ist nur gestattet, nach vorheriger Anmeldung beim Personal des Übungsplatzes, ab einem Mindestalter der übenden Person von 16 ½ (Klasse B) Jahren (durch Lichtbildausweis nachzuweisen), Klasse A oder A2 Mindestalter 17½ , Klasse A1 oder AM Mindestalter 15½ im Beisein einer Begleitperson, die

eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse  oder gleichwertig nachweist und

während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Kraftfahrzeuges neben der übenden Person mitfährt und die Verantwortung für die übende Person trägt (bei Krafträdern wird neben her gegangen) mit einem amtlich zugelassenen und verkehrssicheren Kraftfahrzeug/Kraftrad nach Entrichtung der Benutzungsgebühr (gemäß Aushang) für die gebuchte Zeitdauer.

  1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
  2. Auf der Anlage sind die Anweisungen des Personals, die Bestimmungen der StVO sowie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h stets einzuhalten.
  3. Auf der Anlage ist es untersagt, Personen unter 15 Jahren fahren zu lassen, andere Kraftfahrzeuge zu überholen, die asphaltierten Flächen zu verlassen, das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu verlassen, das Kraftfahrzeug außerhalb dafür vorgesehener Flächen

zu parken oder zu halten, die Fahrbahnen zu begehen, Abfall an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen und zu rauchen, Alkohol, Drogen und/oder sonstige Rauschmittel zu konsumieren.

  1. Zuwiderhandlungen jeder Art gegen diese Platzordnung können mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden. Bei

Erteilung eines Platzverweises besteht kein Anspruch auf eine

auch nur anteilige Rückerstattung der Benutzungsgebühr.

  1. Jeden Schadensfall, auch Beschädigungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen der Anlage, hat der Benutzer der Anlage dem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden. Jeder Benutzer der Anlage haftet für von ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sach- und Personenschäden sind gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen. Der Betreiber hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und übernimmt keine (Mit-)Haftung für fahrbedingte Unfälle.
  2. Die Haftung des Betreibers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft

oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Unberührt bleibt ferner die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer der Anlage

regelmäßig vertrauen darf, die allerdings auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

  1. Informieren sie sich bei Ihrer KFZ Versicherung vor befahren des Platzes ob Ihre Versicherung das Befahren eines Übungsplatzes abdeckt.

9: Die Preise auf dem Aushang sind für jeweils 60 min und jede angefangene Stunde wird voll berechnet

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